{"id":1260,"date":"2021-08-02T15:09:08","date_gmt":"2021-08-02T15:09:08","guid":{"rendered":"https:\/\/web-321.de\/camper\/?page_id=1260"},"modified":"2021-08-04T07:44:23","modified_gmt":"2021-08-04T07:44:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/camper-here-we-go.de\/?page_id=1260","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>\n    <a href=\"http:\/\/camper-here-we-go.de\/\">Zur\u00fcck zur Startseite<\/a>\n<\/p>\n<div>\n<h1><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \/ Nutzungsbedingungen <\/strong><\/h1>\n<p>(Wohnmobile TB) Stand 20.04.2021<\/p>\n<\/p>\n<h3>1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Gegenstand des Vertrages ist ausschlie\u00dflich die Nutzung eines Reisemobiles. Zwischen dem Eigent\u00fcmer und dem Nutzer kommt ein Nutzungsvertrag zustande, auf den ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, erg\u00e4nzend die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber den Nutzungsvertrag, Anwendung finden.<\/p>\n<p>Der Nutzer gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Eigent\u00fcmer schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Pauschalreisevertrag, insbesondere der \u00a7\u00a7 651a-l BGB finden auf das Vertragsverh\u00e4ltnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.<\/p>\n<p>Bestandteil des Nutzungsvetrages ist auch das vom Nutzer und dem Eigent\u00fcmer vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllende und zu unterschreibende \u00dcbernahme- und R\u00fcckgabeprotokoll. Mehrere Nutzer haften als Gesamtschuldner.<\/p>\n<\/p>\n<h3>2. Vertragsabschluss, R\u00fccktritt<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Nutzungsvertrag ist nur bei schriftlicher Best\u00e4tigung (Nutzungsvertrag) durch den Eigent\u00fcmer verbindlich. Die Leistungspflicht des Eigent\u00fcmers bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer gew\u00e4hrt dem Nutzer ein R\u00fccktrittsrecht, wenn er den uns dadurch entstehenden Schaden nach Ma\u00dfgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet:<\/p>\n<\/p>\n<ul>\n<li>30% des Brutto-Nutzungsentgelts vom Tag des Vertragsschlusses bis 51 Tagen vor vereinbarten Mietbeginn<\/li>\n<li>50% des Brutto- \u201c \u201c vom 50. bis 31 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\/li>\n<li>75% des Brutto- \u201c \u201c vom 30. bis 21 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\/li>\n<li>90% des Brutto- \u201c \u201c vom 20. bis 11 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\/li>\n<li>100% des Brutto- \u201c \u201c ab 10 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag durch den Nutzer \u00fcbernommen, ist der Eigent\u00fcmer zur sofortigen K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages bei voller Schadensersatzpflicht des Nutzers berechtigt. Der Eigent\u00fcmer ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet, zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig anderen Nutzern anzubieten, solange der Nutzer nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch f\u00fcr die Restnutzungszeit nicht mehr \u00fcbernehmen und, stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird.<\/p>\n<\/p>\n<h3>3. Nutzungsentgelt, Zahlungen, Kaution<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Das Nutzungsentgelt wird aus der jeweils g\u00fcltigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen), Schmierstoffe (soweit w\u00e4hrend des Nutzungszeitraumes ben\u00f6tigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, sowie F\u00e4hrgeb\u00fchren, als auch Bu\u00dfgelder und sonstige Strafgeb\u00fchren gehen zu Lasten des Nutzers. Bu\u00dfgelder oder Strafgeb\u00fchren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Eigent\u00fcmer zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Nutzer diese, insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen (siehe u.a. Ziffer 6. und 9.) nicht vermeiden konnte. Durch das Nutzungsentgelt sind die Kosten der Fahrzeug\u00fcberlassung f\u00fcr den Nutzungszeitraum, der Versicherungsschutz gem\u00e4\u00df Ziff. 8, sowie f\u00fcr Wartung und Verschlei\u00dfreparaturen mit abgegolten.<\/p>\n<\/p>\n<p>Die Kilometerbegrenzung betr\u00e4gt &#8211; soweit nicht anders schriftlich vereinbart &#8211; 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,30 \u20ac pro km berechnet.<\/p>\n<\/p>\n<p><u>Die Service-\/\u00dcbergabepauschale <\/u><u>(inkl. Innen-Endreinigung)<\/u> wird zus\u00e4tzlich zum Tagespreis berechnet. Diese enth\u00e4lt folgende Leistungen: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgf\u00e4ltige Einweisung und individuelle Fahrzeug\u00fcbergabe und R\u00fccknahme, 2 Warnwesten, Gasflasche, Frischwasserbef\u00fcllung, Stromkabel, Adapterkabel, Ausgleichskeile, Handbesen, Warntafel f\u00fcr Fahrr\u00e4der, sowie die Innen-ENDREINIGUNG .<\/p>\n<p>(Bei ausl\u00e4ndischen Standorten (z.B. Portugal) ist auch die Au\u00dfenreinigung mit inbegriffen.)<\/p>\n<p><strong><u>WICHTIG:<\/u><\/strong><strong> Die grobe Innenreinigung <\/strong>(R\u00fcckgabe des Fahrzeugs <strong>\u201ebesenrein\u201c<\/strong>) <strong>ist immer <\/strong>vom <strong><u>Nutzer<\/u> <\/strong>durchzuf\u00fchren<strong>.<\/strong><\/p>\n<p>Die Au\u00dfenreinigung muss bei VW California vom Nutzer durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Ansonsten muss eine Strafgeb\u00fchr in H\u00f6he von 100\u20ac bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.<\/p>\n<\/p>\n<p><u> Was ist unter \u201eAu\u00dfenreinigung\u201c VW California zu verstehen?<\/u> Das Fahrzeug muss vom groben Schmutz und Dreck befreit sein. Insektenr\u00fcckst\u00e4nde sind zu entfernen. Bei Verwendung von Dampfstrahlern (\u201eWasch Wap\u201c) ist sehr vorsichtig mit Aufklebern und Dichtungslippen umzugehen. <u>Waschanlagen d\u00fcrfen nicht benutzt werden.<\/u><\/p>\n<\/p>\n<p><u> Was ist unter \u201ebesenrein\u201c zu verstehen?<\/u> Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne R\u00fcckst\u00e4nde ausgekehrt sein. Es darf sich kein M\u00fcll mehr im Fahrzeug befinden. Die beiden Frisch- und Abwassertanks (bei VW California) m\u00fcssen entgeleert sein. Die K\u00fchlbox, die Sp\u00fcle und der Herd bzw. die Kocher m\u00fcssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze\/Sitzbank, Liegepolster) m\u00fcssen behoben sein.<\/p>\n<p><u>Was ist mit Haustieren?<\/u> Haustiere m\u00fcssen bei der Buchung zwingend mit angegeben werden.<\/p>\n<p>Es muss eine zus\u00e4tzliche Reinigungspauschale von 49 Euro bei Mitnahme von Haustieren bezahlt werden. WICHTIG: S\u00e4mtliche Tierhaare m\u00fcssen vom Nutzer vor R\u00fcckgabe komplett entfernt sein. (Allergiker) Ansonsten muss eine Strafgeb\u00fchr in H\u00f6he von 100\u20ac bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden<\/p>\n<\/p>\n<p><strong><u>Bitte beachten:<\/u><\/strong> Die <strong><u>Toilette<\/u> <\/strong>\u2013 falls gebucht \u2013 ist <strong><u>immer <\/u><\/strong><u>vom <strong>NUTZER<\/strong><\/u> zu entsorgen, diese wird sonst nicht von uns zur\u00fcckgenommen..<\/p>\n<p><strong>*) <u>Au\u00dfenreinigung:<\/u> Bei unseren \u00dcbergabestandorten im Ausland (z.B. Portugal) ist die Au\u00dfenreinigung <u>nicht<\/u> erforderlich.<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Weiterer Hinweis:<\/u><\/strong><strong> Waschanlagen d\u00fcrfen f\u00fcr die Au\u00dfenreinigung <u>nicht<\/u> verwendet werden! Besch\u00e4digungsgefahr!<\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen aus dem Nutzungsvertrag sind wie folgt f\u00e4llig: Anzahlung 300,- \u20ac bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag und die Kaution ist 21 Tage vor der vereinbarten \u00dcbernahme zu bezahlen.<\/p>\n<p>Barzahlungen sind nicht zul\u00e4ssig. Alle Zahlungen m\u00fcssen per \u00dcberweisung erfolgen.<\/p>\n<p>Einzige Ausnahme: Sehr kurzfristige Buchungen. In diesem Fall wird die Kaution nach R\u00fcckkehr per \u00dcberweisung durch die Zentrale (\u00dcberweisung) zur\u00fcck gezahlt.<\/p>\n<\/p>\n<p>Die vom Nutzer zu leistende Kaution betr\u00e4gt \u20ac 1.000,- und dient als Sicherheit f\u00fcr alle Anspr\u00fcche des Eigent\u00fcmers aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugnutzungsverh\u00e4ltnis. \u00dcber diese wird nach R\u00fcckgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des R\u00fcckgabeprotokolls durch den Nutzer, vom Eigent\u00fcmer abgerechnet.<\/p>\n<\/p>\n<h3>WICHTIG: Die Kaution von 1.000 \u20ac ist <u>auch<\/u> im Vorfeld zu \u00fcberweisen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht sp\u00e4testens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtsumme (Nutzungsentgelt) und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht sp\u00e4testens bei der \u00dcbergabe des Fahrzeuges einen g\u00fcltigen F\u00fchrerschein, der zum F\u00fchren eines Fahrzeuges der gebuchten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen.<\/p>\n<p>Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Nutzer schuldhaft nicht rechtzeitig \u00fcbernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zus\u00e4tzliche Fahrer, die keinen F\u00fchrerschein vorgelegt haben, k\u00f6nnen zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.<\/p>\n<\/p>\n<p>Die Mindestbuchungsdauer betr\u00e4gt 3 Tage, in der Hauptsaison 7 Tage:<\/p>\n<\/p>\n<h3>4. \u00dcbernahme, R\u00fcckgabe, Unbefugte \u00dcberschreitung der Nutzungszeit<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Die im Nutzungsvertrag eingetragenen \u00dcbernahme- sowie R\u00fcckgabezeiten sind unbedingt einzuhalten. <strong>WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur R\u00fcckgabezeit \u2013 12 Uhr fr\u00fch \u2013 komplett ausger\u00e4umt und gereinigt sein. <\/strong>Bei der Fahrzeug\u00fcbernahme und R\u00fcckgabe ist jeweils ein \u00dcbergabe-Protokoll von Nutzer und Eigent\u00fcmer zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubeh\u00f6r, ggf. M\u00e4ngel festzuhalten sind. \u00dcbergabe und R\u00fccknahme<\/p>\n<p>erfolgen bei der jeweils vereinbarten \u00dcbergabestation. Diese hat der Nutzer, bei mehreren Nutzern zumindest einer pers\u00f6nlich vorzunehmen. Die \u00fcbrigen Nutzer bevollm\u00e4chtigen in diesem Fall denjenigen, der die \u00dcbernahme bzw. R\u00fcckgabe durchf\u00fchrt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Nutzer sp\u00e4testens bei Fahrzeug\u00fcbernahme seine Identit\u00e4t durch einen g\u00fcltigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>letzter Absatz entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>WICHTIG: Der Nutzer ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausf\u00fchrlichen Reisemobileinweisung durch den Einweisenden teilzunehmen. S\u00e4mtliche Funktionen des Reisemobiles sind vor Reisebeginn durch den Nutzer zu \u00fcberpr\u00fcfen (z.B. Herd\/Kocher, K\u00fchlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.).<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbesch\u00e4digt (lt. Protokoll bei \u00dcbernahme bereits vorhandene Sch\u00e4den bleiben unber\u00fccksichtigt) zur\u00fcckzugeben. Andernfalls kann der Eigent\u00fcmer die notwendigen Ma\u00dfnahmen, insbesondere die S\u00e4uberung auf Kosten des Nutzers vornehmen lassen. Das Fahrzeug ist vollgetankt zur\u00fcckzugeben; andernfalls f\u00e4llt zus\u00e4tzlich zu den Betankungskosten (2,00 \u20ac\/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von 20 \u20ac an. Der Eigent\u00fcmer ist nicht zur Verwahrung von Gegenst\u00e4nden verpflichtet, die der Nutzer bei R\u00fcckgabe im Fahrzeug zur\u00fcckl\u00e4sst.<\/p>\n<p>Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die R\u00fcckgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Nutzungsvertrag angegebenen Zeitraums bis sp\u00e4testens 12:00 Uhr. Wird die vereinbarte R\u00fcckgabezeit vom Nutzer um mehr als eine Stunde \u00fcberschritten, hat der Nutzer f\u00fcr den R\u00fcckgabetag zus\u00e4tzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. \u00dcberschreitet der Nutzer die vorgesehene Nutzungszeit ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Eigent\u00fcmer, schuldet er dar\u00fcber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten R\u00fcckgabetag folgt, f\u00fcr jeden angefangenen Tag der \u00dcberschreitung, zus\u00e4tzlich zum Nutzungsentgelt gem\u00e4\u00df Ziffer 1 f\u00fcr diesen Tag, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 40% des t\u00e4glichen Nutzungsentgelts, also insgesamt eine Zahlung von 140% des f\u00fcr die Nutzungszeit vereinbarten Tagessatzes. Unber\u00fchrt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Eigent\u00fcmers auf Schadensersatz. Verl\u00e4ngerungsw\u00fcnsche sollten sp\u00e4testens zwei Tage vor Ende der Nutzung mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verl\u00e4ngerung besteht nicht.<\/p>\n<\/p>\n<h3>5. Mindestalter, F\u00fchrerschein, Nutzung des Fahrzeuges<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Das Mindestalter des Nutzers betr\u00e4gt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Nutzer selbst oder von dessen Familienangeh\u00f6rigen, sowie von den Personen, die dem Eigent\u00fcmer vorher schriftlich benannnt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden g\u00fcltigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) gef\u00fchrt werden. Bei Versto\u00df hat der Eigent\u00fcmer ein Recht zur fristlosen K\u00fcndigung. Der Nutzer haftet f\u00fcr jeden durch unerlaubte Weitergabe oder F\u00fchrung des Wagens verursachten Schaden uneingeschr\u00e4nkt. Der Nutzer verpflichtet sich, auf Verlangen beim Eigent\u00fcmer die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Nutzungsvertrag selbst benannt sind. F\u00fcr jedes Verschulden von Fahrern, an die der Nutzer das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er pers\u00f6nlich. Das Fahrzeug ist mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt gegen Diebstahl und Besch\u00e4digungen zu sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des Fahrzeugs, die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.<\/p>\n<p>Dem Nutzer ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Festivals, zur Bef\u00f6rderung von explosiven, entz\u00fcndbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gef\u00e4hrlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen\/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierf\u00fcr nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gel\u00e4nde zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet!<\/p>\n<h3>Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europ\u00e4ischen Union mit Ausnahme von Bulgarien, Polen, Rum\u00e4nien, Tschechien), so wie Norwegen, Kroatien und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugnutzungsgeb\u00fchr dorthin verbracht werden. Die gr\u00fcne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden L\u00e4nder sind vor Abfahrt dem Eigent\u00fcmer schriftlich mitzuteilen.<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> <\/strong><strong>Sch\u00e4den<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Verschlei\u00dfsch\u00e4den gehen grunds\u00e4tzlich zu Lasten des Eigent\u00fcmers, wenn sie nicht auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Werden unterwegs Sch\u00e4den festgestellt, so ist der Eigent\u00fcmer schriftlich oder fernm\u00fcndlich unverz\u00fcglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Sch\u00e4den eintreten k\u00f6nnen, unverz\u00fcglich abzustellen und eine Weiterfahrt \u2013 auch bis zur n\u00e4chsten Werkstatt \u2013 nur nach Zustimmung des Eigent\u00fcmers zul\u00e4ssig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufh\u00e4ngung) ein Folgeschaden auszuschlie\u00dfen ist. Sollte der Nutzer das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Eigent\u00fcmer unverz\u00fcglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten \u00fcbernimmt der Eigent\u00fcmer nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage<\/p>\n<p>entsprechender Belege. Bei Fahrzeugsch\u00e4den \u00fcber einer Bagatellgrenze von 50 \u20ac hat der Nutzer dar\u00fcber hinaus unverz\u00fcglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per Email\/Fax an den Eigent\u00fcmer zu senden.<\/p>\n<\/p>\n<p><u>Steinschl\u00e4ge (Scheibe):<\/u><\/p>\n<p>Aus haftungstechnischen Gr\u00fcnden werden Steinschl\u00e4ge in Scheiben bei Wohnmobilen nicht repariert, sondern es muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 500\u20ac) tr\u00e4gt der Nutzer.<\/p>\n<\/p>\n<p><u>Reifensch\u00e4den:<\/u><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Fahrt auftretende Reifensch\u00e4den gehen zulasten des Nutzers. Kosten f\u00fcr Abschleppdienst und Reifenmontage m\u00fcssen vom Nutzer nicht \u00fcbernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten \u00fcbernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten m\u00fcssen vom Nutzer bezahlt werden.<\/p>\n<\/p>\n<p><u>Markise:<\/u><\/p>\n<p>Zur Vermeidung von Besch\u00e4digungen der Markise ist Folgendes zu beachten: Die Markise nie bei Wind und\/oder starken Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten f\u00fcr eine neue Markise mit Montage k\u00f6nnen den Kautionsbetrag \u00fcbersteigen!<\/p>\n<\/p>\n<p><u>Wassersystem:<\/u><\/p>\n<p>Falsche Bef\u00fcllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks:<\/p>\n<p>Das Wassersystem kann, wenn unsachgem\u00e4\u00df Dieselkraftstoff in den Tank gef\u00fcllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserh\u00e4hne und Leitungen. Die Kosten sind vom Nutzer voll zu tragen. Ebenso haftet der Nutzer f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den.<\/p>\n<\/p>\n<p>Zur Schadensminderung ist der Nutzer verpflichtet, zun\u00e4chst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu kl\u00e4ren, ob \u00fcber die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotel\u00fcbernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW) Fahrzeugr\u00fcckholung, Bahnr\u00fcckreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.<\/p>\n<\/p>\n<h3>7. Verhalten bei Unf\u00e4llen<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Bei Verkehrsunf\u00e4llen hat der Nutzer alle Ma\u00dfnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzanspr\u00fcche des Eigent\u00fcmers gegen Dritte zu gew\u00e4hrleisten. Der Nutzer hat unbedingt die Polizei zu verst\u00e4ndigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Anspr\u00fcche d\u00fcrfen nicht anerkannt<\/p>\n<\/p>\n<p>werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den ist dem Eigent\u00fcmer ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverz\u00fcglich an den Eigent\u00fcmer zu \u00fcbermitteln. Ein vom Nutzer unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei R\u00fcckgabe des Fahrzeuges an den Eigent\u00fcmer zu \u00fcbergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Eigent\u00fcmer sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildsch\u00e4den sind vom Nutzer unverz\u00fcglich der Eigent\u00fcmer und die zust\u00e4ndige Polizeibeh\u00f6rde zu unterrichten.<\/p>\n<\/p>\n<\/p>\n<h3>8. Versicherungsschutz<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Das Fahrzeug ist gem\u00e4\u00df den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den: bis zu 100 Mio. \u20ac; Personensch\u00e4den je gesch\u00e4digte Person: max. 12 Mio. \u20ac.<\/p>\n<p>Vollkaskoversicherung:<\/p>\n<p>Als Selbstkostenbeteiligung bei Vollkaskosch\u00e4den gilt \u20ac 1.000,- je Schaden als vereinbart; bei Teilkasko-Sch\u00e4den eine Selbstkostenbeteiligung von \u20ac 500,- je Schaden.<\/p>\n<p>F\u00fcr eventuell bef\u00f6rderte G\u00fcter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubeh\u00f6r und pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nden geht stets zu Lasten des Nutzers, soweit kein Verschulden des Eigent\u00fcmers vorliegt.<\/p>\n<\/p>\n<h3>9. Haftung des Nutzers \/ Pflichten des Nutzers<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Nutzer haftet f\u00fcr alle von ihm verschuldeten Sch\u00e4den einschlie\u00dflich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere f\u00fcr alle durch das Ladegut oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungen\u00fcgenden Verschluss entstehende Sch\u00e4den, haftet der Nutzer ohne Begrenzung. Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Nutzers, wobei die Eigenhaftung in H\u00f6he der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Nutzers tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Nutzer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit herbeigef\u00fchrt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahrunt\u00fcchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtsh\u00f6he gem\u00e4\u00df \u00a7 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunf\u00e4llen verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><u>Weitere Pflichten des Nutzers:<\/u><\/p>\n<p>Bei Fahrzeugausfall muss sich der Nutzer um die Schadensbehebung k\u00fcmmern. Der Eigent\u00fcmer ist unverz\u00fcglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine R\u00fcckbringverpflichtung des Nutzers. D.h., das Fahrzeug muss vom Nutzer \u2013 soweit nicht anders vereinbart \u2013 immer zum \u00dcbergabeort zur\u00fcckgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung k\u00f6nnen in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotel\u00fcbernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW) f\u00fcr Heimreise usw.).<\/p>\n<\/p>\n<p>Bei sonstigen M\u00e4ngeln, welche w\u00e4hrend der Nutzungszeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Nutzer eine Mitwirkungspflicht: Eine Wohnmobil-\/Caravanfachbetrieb ist nach M\u00f6glichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. <strong>Eine Abstimmung mit dem Eigent\u00fcmer ist zwingend erforderlich.<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten der Reparatur werden dem Nutzer bei vorheriger Abstimmung nach R\u00fcckkehr komplett erstattet. WICHTIG: Im Falle auftretender M\u00e4ngel \u2013 w\u00e4hrend der Urlaubsreise &#8211; entstehen <u>keine<\/u> Schadenersatzanspr\u00fcche des Nutzers gegen\u00fcber dem Eigent\u00fcmer.<\/p>\n<\/p>\n<p>Der Nutzer ist verpflichtet, sich \u00fcber die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.).<\/p>\n<\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Kurzfristig vor \u00dcbergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene M\u00e4ngel, welche nicht die Fahrt\u00fcchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeintr\u00e4chtigen, sind wie folgt zu regeln:<\/p>\n<ol>\n<li>Entweder der Nutzer \u00fcbernimmt das Fahrzeug z.B. einen Tag sp\u00e4ter. In diesem Fall R\u00fcckerstattung 1 Tag<\/li>\n<li>Oder: Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten m\u00f6chte, ist dieser verpflichtet, w\u00e4hrend des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt (Achtung: VW Garantieanspruch beachten) reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur l\u00e4nger als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz<\/li>\n<\/ol>\n<h3>10. Haftung des Eigent\u00fcmers<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr durch Versicherungen nicht gedeckte Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Eigent\u00fcmers bei Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Eigent\u00fcmers und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Nutzers nach \u00a7\u00a7 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Eigent\u00fcmers vorliegt. \u00a7 536d BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche des Nutzers gegen\u00fcber dem Eigent\u00fcmer aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende M\u00e4ngel am Fahrzeug sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Sollte das Fahrzeug bei Reiseantritt, z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verf\u00fcgbar sein, wird der Eigent\u00fcmer ein anderes Fahrzeug &#8211; nach M\u00f6glichkeit &#8211; zur Verf\u00fcgung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Nutzer das Recht zur sofortigen K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages. In diesem Falle erh\u00e4lt der Nutzer das Nutzungsentgelt umgehend zur\u00fcck. Schadenersatzanspr\u00fcche des Nutzers hieraus gegen\u00fcber dem Eigent\u00fcmer sind ausgeschlossen.<\/p>\n<\/p>\n<h3>11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Nutzer erkl\u00e4rt sich einverstanden, dass seine pers\u00f6nlichen Daten vom Eigent\u00fcmer gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechendem Umfang zul\u00e4ssig, wenn im Nutzungsvertrag falsche Angaben gemacht werden, das Fahrzeug nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df genutzt oder zur\u00fcckgegeben wird, Anspr\u00fcche des Eigent\u00fcmers nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Nutzer oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.<\/p>\n<\/p>\n<h3>12. Ortungsger\u00e4te<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Der Nutzer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass Ortungsger\u00e4te (GPS) zum Diebstahlschutz in den Fahrzeugen durch den Vermieter eingebaut werden.<\/p>\n<\/p>\n<h3>13. Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des abgeschlossenen Nutzungsvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung die auch durch wechselseitige Telefaxe erfolgen kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht erm\u00e4chtigt, \u00c4nderungen bereits abgeschlossener Vertr\u00e4ge oder Abweichungen von diesen Nutzungsvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche \u00c4nderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gem\u00e4\u00df Satz 1 best\u00e4tigt worden sind.<\/p>\n<p>Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam.<\/p>\n<p>Ist der Nutzer ein Unternehmer i. S. v. \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich- rechtliches Sonderverm\u00f6gen, wird als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Eigent\u00fcmers f\u00fcr alle Anspr\u00fcche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegen\u00fcber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort au\u00dferhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Eigent\u00fcmer darf jedoch auch in diesen F\u00e4llen, nach seiner Wahl, den Nutzer auch an dessen Sitz verklagen.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"75\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \/ Nutzungsbedingungen Stand 19.04.2021<\/p>\n<\/div>\n<p>\n    <a href=\"http:\/\/camper-here-we-go.de\/\">Zur\u00fcck zur Startseite<\/a>\n<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"children\":[{\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"default\",\"width\":\"small\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-center\"},\"children\":[{\"type\":\"row\",\"children\":[{\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"media_overlay_gradient\":\"\"},\"children\":[{\"type\":\"button\",\"props\":{\"grid_column_gap\":\"small\",\"grid_row_gap\":\"small\",\"margin\":\"default\",\"text_align\":\"right\"},\"children\":[{\"type\":\"button_item\",\"props\":{\"button_style\":\"default\",\"icon_align\":\"left\",\"content\":\"Zur\\u00fcck zur Startseite\",\"link\":\"http:\\\/\\\/camper-here-we-go.de\\\/\"}}]},{\"type\":\"text\",\"props\":{\"margin\":\"default\",\"column_breakpoint\":\"m\",\"content\":\"\n\n<h1><strong>Allgemeine Gesch\\u00e4ftsbedingungen \\\/ Nutzungsbedingungen <\\\/strong><\\\/h1>\\n\n\n<p>(Wohnmobile TB) Stand 20.04.2021<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Gegenstand des Vertrages ist ausschlie\\u00dflich die Nutzung eines Reisemobiles. Zwischen dem Eigent\\u00fcmer und dem Nutzer kommt ein Nutzungsvertrag zustande, auf den ausschlie\\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, erg\\u00e4nzend die gesetzlichen Vorschriften \\u00fcber den Nutzungsvertrag, Anwendung finden.<\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Eigent\\u00fcmer schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen \\u00fcber den Pauschalreisevertrag, insbesondere der \\u00a7\\u00a7 651a-l BGB finden auf das Vertragsverh\\u00e4ltnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.<\\\/p>\\n\n\n<p>Bestandteil des Nutzungsvetrages ist auch das vom Nutzer und dem Eigent\\u00fcmer vollst\\u00e4ndig auszuf\\u00fcllende und zu unterschreibende \\u00dcbernahme- und R\\u00fcckgabeprotokoll. Mehrere Nutzer haften als Gesamtschuldner.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>2. Vertragsabschluss, R\\u00fccktritt<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzungsvertrag ist nur bei schriftlicher Best\\u00e4tigung (Nutzungsvertrag) durch den Eigent\\u00fcmer verbindlich. Die Leistungspflicht des Eigent\\u00fcmers bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdr\\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.<\\\/p>\\n\n\n<p>Der Eigent\\u00fcmer gew\\u00e4hrt dem Nutzer ein R\\u00fccktrittsrecht, wenn er den uns dadurch entstehenden Schaden nach Ma\\u00dfgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet:<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<ul>\\n\n\n<li>30% des Brutto-Nutzungsentgelts vom Tag des Vertragsschlusses bis 51 Tagen vor vereinbarten Mietbeginn<\\\/li>\\n\n\n<li>50% des Brutto- \\u201c \\u201c vom 50. bis 31 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\\\/li>\\n\n\n<li>75% des Brutto- \\u201c \\u201c vom 30. bis 21 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\\\/li>\\n\n\n<li>90% des Brutto- \\u201c \\u201c vom 20. bis 11 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\\\/li>\\n\n\n<li>100% des Brutto- \\u201c \\u201c ab 10 Tage vor vereinbarten Mietbeginn<\\\/li>\\n<\\\/ul>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag durch den Nutzer \\u00fcbernommen, ist der Eigent\\u00fcmer zur sofortigen K\\u00fcndigung des Nutzungsvertrages bei voller Schadensersatzpflicht des Nutzers berechtigt. Der Eigent\\u00fcmer ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet, zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig anderen Nutzern anzubieten, solange der Nutzer nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch f\\u00fcr die Restnutzungszeit nicht mehr \\u00fcbernehmen und, stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>3. Nutzungsentgelt, Zahlungen, Kaution<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Das Nutzungsentgelt wird aus der jeweils g\\u00fcltigen Preisliste entnommen. Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen), Schmierstoffe (soweit w\\u00e4hrend des Nutzungszeitraumes ben\\u00f6tigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, sowie F\\u00e4hrgeb\\u00fchren, als auch Bu\\u00dfgelder und sonstige Strafgeb\\u00fchren gehen zu Lasten des Nutzers. Bu\\u00dfgelder oder Strafgeb\\u00fchren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Eigent\\u00fcmer zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Nutzer diese, insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen (siehe u.a. Ziffer 6. und 9.) nicht vermeiden konnte. Durch das Nutzungsentgelt sind die Kosten der Fahrzeug\\u00fcberlassung f\\u00fcr den Nutzungszeitraum, der Versicherungsschutz gem\\u00e4\\u00df Ziff. 8, sowie f\\u00fcr Wartung und Verschlei\\u00dfreparaturen mit abgegolten.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Die Kilometerbegrenzung betr\\u00e4gt - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,30 \\u20ac pro km berechnet.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u>Die Service-\\\/\\u00dcbergabepauschale <\\\/u><u>(inkl. Innen-Endreinigung)<\\\/u> wird zus\\u00e4tzlich zum Tagespreis berechnet. Diese enth\\u00e4lt folgende Leistungen: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgf\\u00e4ltige Einweisung und individuelle Fahrzeug\\u00fcbergabe und R\\u00fccknahme, 2 Warnwesten, Gasflasche, Frischwasserbef\\u00fcllung, Stromkabel, Adapterkabel, Ausgleichskeile, Handbesen, Warntafel f\\u00fcr Fahrr\\u00e4der, sowie die Innen-ENDREINIGUNG .<\\\/p>\\n\n\n<p>(Bei ausl\\u00e4ndischen Standorten (z.B. Portugal) ist auch die Au\\u00dfenreinigung mit inbegriffen.)<\\\/p>\\n\n\n<p><strong><u>WICHTIG:<\\\/u><\\\/strong><strong> Die grobe Innenreinigung <\\\/strong>(R\\u00fcckgabe des Fahrzeugs <strong>\\u201ebesenrein\\u201c<\\\/strong>) <strong>ist immer <\\\/strong>vom <strong><u>Nutzer<\\\/u> <\\\/strong>durchzuf\\u00fchren<strong>.<\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Die Au\\u00dfenreinigung muss bei VW California vom Nutzer durchgef\\u00fchrt werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>Ansonsten muss eine Strafgeb\\u00fchr in H\\u00f6he von 100\\u20ac bei R\\u00fcckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u> Was ist unter \\u201eAu\\u00dfenreinigung\\u201c VW California zu verstehen?<\\\/u> Das Fahrzeug muss vom groben Schmutz und Dreck befreit sein. Insektenr\\u00fcckst\\u00e4nde sind zu entfernen. Bei Verwendung von Dampfstrahlern (\\u201eWasch Wap\\u201c) ist sehr vorsichtig mit Aufklebern und Dichtungslippen umzugehen. <u>Waschanlagen d\\u00fcrfen nicht benutzt werden.<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u> Was ist unter \\u201ebesenrein\\u201c zu verstehen?<\\\/u> Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne R\\u00fcckst\\u00e4nde ausgekehrt sein. Es darf sich kein M\\u00fcll mehr im Fahrzeug befinden. Die beiden Frisch- und Abwassertanks (bei VW California) m\\u00fcssen entgeleert sein. Die K\\u00fchlbox, die Sp\\u00fcle und der Herd bzw. die Kocher m\\u00fcssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze\\\/Sitzbank, Liegepolster) m\\u00fcssen behoben sein.<\\\/p>\\n\n\n<p><u>Was ist mit Haustieren?<\\\/u> Haustiere m\\u00fcssen bei der Buchung zwingend mit angegeben werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>Es muss eine zus\\u00e4tzliche Reinigungspauschale von 49 Euro bei Mitnahme von Haustieren bezahlt werden. WICHTIG: S\\u00e4mtliche Tierhaare m\\u00fcssen vom Nutzer vor R\\u00fcckgabe komplett entfernt sein. (Allergiker) Ansonsten muss eine Strafgeb\\u00fchr in H\\u00f6he von 100\\u20ac bei R\\u00fcckgabe des Fahrzeugs nachbezahlt werden<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><strong><u>Bitte beachten:<\\\/u><\\\/strong> Die <strong><u>Toilette<\\\/u> <\\\/strong>\\u2013 falls gebucht \\u2013 ist <strong><u>immer <\\\/u><\\\/strong><u>vom <strong>NUTZER<\\\/strong><\\\/u> zu entsorgen, diese wird sonst nicht von uns zur\\u00fcckgenommen..<\\\/p>\\n\n\n<p><strong>*) <u>Au\\u00dfenreinigung:<\\\/u> Bei unseren \\u00dcbergabestandorten im Ausland (z.B. Portugal) ist die Au\\u00dfenreinigung <u>nicht<\\\/u> erforderlich.<\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p><strong><u>Weiterer Hinweis:<\\\/u><\\\/strong><strong> Waschanlagen d\\u00fcrfen f\\u00fcr die Au\\u00dfenreinigung <u>nicht<\\\/u> verwendet werden! Besch\\u00e4digungsgefahr!<\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Zahlungen aus dem Nutzungsvertrag sind wie folgt f\\u00e4llig: Anzahlung 300,- \\u20ac bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag und die Kaution ist 21 Tage vor der vereinbarten \\u00dcbernahme zu bezahlen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Barzahlungen sind nicht zul\\u00e4ssig. Alle Zahlungen m\\u00fcssen per \\u00dcberweisung erfolgen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Einzige Ausnahme: Sehr kurzfristige Buchungen. In diesem Fall wird die Kaution nach R\\u00fcckkehr per \\u00dcberweisung durch die Zentrale (\\u00dcberweisung) zur\\u00fcck gezahlt.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Die vom Nutzer zu leistende Kaution betr\\u00e4gt \\u20ac 1.000,- und dient als Sicherheit f\\u00fcr alle Anspr\\u00fcche des Eigent\\u00fcmers aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugnutzungsverh\\u00e4ltnis. \\u00dcber diese wird nach R\\u00fcckgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des R\\u00fcckgabeprotokolls durch den Nutzer, vom Eigent\\u00fcmer abgerechnet.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>WICHTIG: Die Kaution von 1.000 \\u20ac ist <u>auch<\\\/u> im Vorfeld zu \\u00fcberweisen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Eigent\\u00fcmer ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht sp\\u00e4testens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtsumme (Nutzungsentgelt) und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht sp\\u00e4testens bei der \\u00dcbergabe des Fahrzeuges einen g\\u00fcltigen F\\u00fchrerschein, der zum F\\u00fchren eines Fahrzeuges der gebuchten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Nutzer schuldhaft nicht rechtzeitig \\u00fcbernommen, mit den unter 2. dargestellten Folgen. Zus\\u00e4tzliche Fahrer, die keinen F\\u00fchrerschein vorgelegt haben, k\\u00f6nnen zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Die Mindestbuchungsdauer betr\\u00e4gt 3 Tage, in der Hauptsaison 7 Tage:<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>4. \\u00dcbernahme, R\\u00fcckgabe, Unbefugte \\u00dcberschreitung der Nutzungszeit<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Die im Nutzungsvertrag eingetragenen \\u00dcbernahme- sowie R\\u00fcckgabezeiten sind unbedingt einzuhalten. <strong>WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur R\\u00fcckgabezeit \\u2013 12 Uhr fr\\u00fch \\u2013 komplett ausger\\u00e4umt und gereinigt sein. <\\\/strong>Bei der Fahrzeug\\u00fcbernahme und R\\u00fcckgabe ist jeweils ein \\u00dcbergabe-Protokoll von Nutzer und Eigent\\u00fcmer zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubeh\\u00f6r, ggf. M\\u00e4ngel festzuhalten sind. \\u00dcbergabe und R\\u00fccknahme<\\\/p>\\n\n\n<p>erfolgen bei der jeweils vereinbarten \\u00dcbergabestation. Diese hat der Nutzer, bei mehreren Nutzern zumindest einer pers\\u00f6nlich vorzunehmen. Die \\u00fcbrigen Nutzer bevollm\\u00e4chtigen in diesem Fall denjenigen, der die \\u00dcbernahme bzw. R\\u00fcckgabe durchf\\u00fchrt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Nutzer sp\\u00e4testens bei Fahrzeug\\u00fcbernahme seine Identit\\u00e4t durch einen g\\u00fcltigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer<\\\/p>\\n\n\n<ol start=\\\"3\\\">\\n\n\n<li>letzter Absatz entsprechend.<\\\/li>\\n<\\\/ol>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>WICHTIG: Der Nutzer ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausf\\u00fchrlichen Reisemobileinweisung durch den Einweisenden teilzunehmen. S\\u00e4mtliche Funktionen des Reisemobiles sind vor Reisebeginn durch den Nutzer zu \\u00fcberpr\\u00fcfen (z.B. Herd\\\/Kocher, K\\u00fchlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage usw.).<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbesch\\u00e4digt (lt. Protokoll bei \\u00dcbernahme bereits vorhandene Sch\\u00e4den bleiben unber\\u00fccksichtigt) zur\\u00fcckzugeben. Andernfalls kann der Eigent\\u00fcmer die notwendigen Ma\\u00dfnahmen, insbesondere die S\\u00e4uberung auf Kosten des Nutzers vornehmen lassen. Das Fahrzeug ist vollgetankt zur\\u00fcckzugeben; andernfalls f\\u00e4llt zus\\u00e4tzlich zu den Betankungskosten (2,00 \\u20ac\\\/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in H\\u00f6he von 20 \\u20ac an. Der Eigent\\u00fcmer ist nicht zur Verwahrung von Gegenst\\u00e4nden verpflichtet, die der Nutzer bei R\\u00fcckgabe im Fahrzeug zur\\u00fcckl\\u00e4sst.<\\\/p>\\n\n\n<p>Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die R\\u00fcckgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Nutzungsvertrag angegebenen Zeitraums bis sp\\u00e4testens 12:00 Uhr. Wird die vereinbarte R\\u00fcckgabezeit vom Nutzer um mehr als eine Stunde \\u00fcberschritten, hat der Nutzer f\\u00fcr den R\\u00fcckgabetag zus\\u00e4tzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen. \\u00dcberschreitet der Nutzer die vorgesehene Nutzungszeit ohne ausdr\\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Eigent\\u00fcmer, schuldet er dar\\u00fcber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten R\\u00fcckgabetag folgt, f\\u00fcr jeden angefangenen Tag der \\u00dcberschreitung, zus\\u00e4tzlich zum Nutzungsentgelt gem\\u00e4\\u00df Ziffer 1 f\\u00fcr diesen Tag, eine Vertragsstrafe in H\\u00f6he von 40% des t\\u00e4glichen Nutzungsentgelts, also insgesamt eine Zahlung von 140% des f\\u00fcr die Nutzungszeit vereinbarten Tagessatzes. Unber\\u00fchrt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Eigent\\u00fcmers auf Schadensersatz. Verl\\u00e4ngerungsw\\u00fcnsche sollten sp\\u00e4testens zwei Tage vor Ende der Nutzung mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verl\\u00e4ngerung besteht nicht.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>5. Mindestalter, F\\u00fchrerschein, Nutzung des Fahrzeuges<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Das Mindestalter des Nutzers betr\\u00e4gt 23 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Nutzer selbst oder von dessen Familienangeh\\u00f6rigen, sowie von den Personen, die dem Eigent\\u00fcmer vorher schriftlich benannnt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden g\\u00fcltigen Fahrerlaubnis (nach bestandener Probezeit) gef\\u00fchrt werden. Bei Versto\\u00df hat der Eigent\\u00fcmer ein Recht zur fristlosen K\\u00fcndigung. Der Nutzer haftet f\\u00fcr jeden durch unerlaubte Weitergabe oder F\\u00fchrung des Wagens verursachten Schaden uneingeschr\\u00e4nkt. Der Nutzer verpflichtet sich, auf Verlangen beim Eigent\\u00fcmer die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Nutzungsvertrag selbst benannt sind. F\\u00fcr jedes Verschulden von Fahrern, an die der Nutzer das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er pers\\u00f6nlich. Das Fahrzeug ist mit gr\\u00f6\\u00dfter Sorgfalt gegen Diebstahl und Besch\\u00e4digungen zu sichern. Der Nutzer ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des Fahrzeugs, die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.<\\\/p>\\n\n\n<p>Dem Nutzer ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Festivals, zur Bef\\u00f6rderung von explosiven, entz\\u00fcndbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gef\\u00e4hrlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen\\\/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierf\\u00fcr nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gel\\u00e4nde zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zul\\u00e4ssig.<\\\/p>\\n\n\n<p>Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet!<\\\/p>\\n\n\n<h3>Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europ\\u00e4ischen Union mit Ausnahme von Bulgarien, Polen, Rum\\u00e4nien, Tschechien), so wie Norwegen, Kroatien und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugnutzungsgeb\\u00fchr dorthin verbracht werden. Die gr\\u00fcne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden L\\u00e4nder sind vor Abfahrt dem Eigent\\u00fcmer schriftlich mitzuteilen.<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<ol start=\\\"6\\\">\\n\n\n<li><strong> <\\\/strong><strong>Sch\\u00e4den<\\\/strong><\\\/li>\\n<\\\/ol>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Verschlei\\u00dfsch\\u00e4den gehen grunds\\u00e4tzlich zu Lasten des Eigent\\u00fcmers, wenn sie nicht auf unsachgem\\u00e4\\u00dfe Behandlung zur\\u00fcckzuf\\u00fchren sind. Werden unterwegs Sch\\u00e4den festgestellt, so ist der Eigent\\u00fcmer schriftlich oder fernm\\u00fcndlich unverz\\u00fcglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Sch\\u00e4den eintreten k\\u00f6nnen, unverz\\u00fcglich abzustellen und eine Weiterfahrt \\u2013 auch bis zur n\\u00e4chsten Werkstatt \\u2013 nur nach Zustimmung des Eigent\\u00fcmers zul\\u00e4ssig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufh\\u00e4ngung) ein Folgeschaden auszuschlie\\u00dfen ist. Sollte der Nutzer das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Eigent\\u00fcmer unverz\\u00fcglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten \\u00fcbernimmt der Eigent\\u00fcmer nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage<\\\/p>\\n\n\n<p>entsprechender Belege. Bei Fahrzeugsch\\u00e4den \\u00fcber einer Bagatellgrenze von 50 \\u20ac hat der Nutzer dar\\u00fcber hinaus unverz\\u00fcglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per Email\\\/Fax an den Eigent\\u00fcmer zu senden.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u>Steinschl\\u00e4ge (Scheibe):<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p>Aus haftungstechnischen Gr\\u00fcnden werden Steinschl\\u00e4ge in Scheiben bei Wohnmobilen nicht repariert, sondern es muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 500\\u20ac) tr\\u00e4gt der Nutzer.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u>Reifensch\\u00e4den:<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p>W\\u00e4hrend der Fahrt auftretende Reifensch\\u00e4den gehen zulasten des Nutzers. Kosten f\\u00fcr Abschleppdienst und Reifenmontage m\\u00fcssen vom Nutzer nicht \\u00fcbernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten \\u00fcbernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten m\\u00fcssen vom Nutzer bezahlt werden.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u>Markise:<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p>Zur Vermeidung von Besch\\u00e4digungen der Markise ist Folgendes zu beachten: Die Markise nie bei Wind und\\\/oder starken Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten f\\u00fcr eine neue Markise mit Montage k\\u00f6nnen den Kautionsbetrag \\u00fcbersteigen!<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><u>Wassersystem:<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p>Falsche Bef\\u00fcllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks:<\\\/p>\\n\n\n<p>Das Wassersystem kann, wenn unsachgem\\u00e4\\u00df Dieselkraftstoff in den Tank gef\\u00fcllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserh\\u00e4hne und Leitungen. Die Kosten sind vom Nutzer voll zu tragen. Ebenso haftet der Nutzer f\\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\\u00e4den.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Zur Schadensminderung ist der Nutzer verpflichtet, zun\\u00e4chst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu kl\\u00e4ren, ob \\u00fcber die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotel\\u00fcbernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW) Fahrzeugr\\u00fcckholung, Bahnr\\u00fcckreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>7. Verhalten bei Unf\\u00e4llen<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Bei Verkehrsunf\\u00e4llen hat der Nutzer alle Ma\\u00dfnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzanspr\\u00fcche des Eigent\\u00fcmers gegen Dritte zu gew\\u00e4hrleisten. Der Nutzer hat unbedingt die Polizei zu verst\\u00e4ndigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Anspr\\u00fcche d\\u00fcrfen nicht anerkannt<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringf\\u00fcgigen Sch\\u00e4den ist dem Eigent\\u00fcmer ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverz\\u00fcglich an den Eigent\\u00fcmer zu \\u00fcbermitteln. Ein vom Nutzer unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei R\\u00fcckgabe des Fahrzeuges an den Eigent\\u00fcmer zu \\u00fcbergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Eigent\\u00fcmer sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildsch\\u00e4den sind vom Nutzer unverz\\u00fcglich der Eigent\\u00fcmer und die zust\\u00e4ndige Polizeibeh\\u00f6rde zu unterrichten.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>8. Versicherungsschutz<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Das Fahrzeug ist gem\\u00e4\\u00df den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Verm\\u00f6genssch\\u00e4den: bis zu 100 Mio. \\u20ac; Personensch\\u00e4den je gesch\\u00e4digte Person: max. 12 Mio. \\u20ac.<\\\/p>\\n\n\n<p>Vollkaskoversicherung:<\\\/p>\\n\n\n<p>Als Selbstkostenbeteiligung bei Vollkaskosch\\u00e4den gilt \\u20ac 1.000,- je Schaden als vereinbart; bei Teilkasko-Sch\\u00e4den eine Selbstkostenbeteiligung von \\u20ac 500,- je Schaden.<\\\/p>\\n\n\n<p>F\\u00fcr eventuell bef\\u00f6rderte G\\u00fcter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubeh\\u00f6r und pers\\u00f6nlichen Gegenst\\u00e4nden geht stets zu Lasten des Nutzers, soweit kein Verschulden des Eigent\\u00fcmers vorliegt.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>9. Haftung des Nutzers \\\/ Pflichten des Nutzers<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer haftet f\\u00fcr alle von ihm verschuldeten Sch\\u00e4den einschlie\\u00dflich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere f\\u00fcr alle durch das Ladegut oder unsachgem\\u00e4\\u00dfe Behandlung, wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungen\\u00fcgenden Verschluss entstehende Sch\\u00e4den, haftet der Nutzer ohne Begrenzung. Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Nutzers, wobei die Eigenhaftung in H\\u00f6he der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Nutzers tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Nutzer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl\\u00e4ssigkeit herbeigef\\u00fchrt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahrunt\\u00fcchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt regelm\\u00e4\\u00dfig f\\u00fcr Sch\\u00e4den, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtsh\\u00f6he gem\\u00e4\\u00df \\u00a7 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht bestimmungsgem\\u00e4\\u00df verwendet oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunf\\u00e4llen verst\\u00f6\\u00dft.<\\\/p>\\n\n\n<p><u>Weitere Pflichten des Nutzers:<\\\/u><\\\/p>\\n\n\n<p>Bei Fahrzeugausfall muss sich der Nutzer um die Schadensbehebung k\\u00fcmmern. Der Eigent\\u00fcmer ist unverz\\u00fcglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine R\\u00fcckbringverpflichtung des Nutzers. D.h., das Fahrzeug muss vom Nutzer \\u2013 soweit nicht anders vereinbart \\u2013 immer zum \\u00dcbergabeort zur\\u00fcckgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung k\\u00f6nnen in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotel\\u00fcbernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW) f\\u00fcr Heimreise usw.).<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Bei sonstigen M\\u00e4ngeln, welche w\\u00e4hrend der Nutzungszeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Nutzer eine Mitwirkungspflicht: Eine Wohnmobil-\\\/Caravanfachbetrieb ist nach M\\u00f6glichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. <strong>Eine Abstimmung mit dem Eigent\\u00fcmer ist zwingend erforderlich.<\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Die Kosten der Reparatur werden dem Nutzer bei vorheriger Abstimmung nach R\\u00fcckkehr komplett erstattet. WICHTIG: Im Falle auftretender M\\u00e4ngel \\u2013 w\\u00e4hrend der Urlaubsreise - entstehen <u>keine<\\\/u> Schadenersatzanspr\\u00fcche des Nutzers gegen\\u00fcber dem Eigent\\u00fcmer.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer ist verpflichtet, sich \\u00fcber die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.).<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Kurzfristig vor \\u00dcbergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene M\\u00e4ngel, welche nicht die Fahrt\\u00fcchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeintr\\u00e4chtigen, sind wie folgt zu regeln:<\\\/p>\\n\n\n<ol>\\n\n\n<li>Entweder der Nutzer \\u00fcbernimmt das Fahrzeug z.B. einen Tag sp\\u00e4ter. In diesem Fall R\\u00fcckerstattung 1 Tag<\\\/li>\\n\n\n<li>Oder: Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten m\\u00f6chte, ist dieser verpflichtet, w\\u00e4hrend des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt (Achtung: VW Garantieanspruch beachten) reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur l\\u00e4nger als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz<\\\/li>\\n<\\\/ol>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>10. Haftung des Eigent\\u00fcmers<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>F\\u00fcr durch Versicherungen nicht gedeckte Sch\\u00e4den beschr\\u00e4nkt sich die Haftung des Eigent\\u00fcmers bei Sach- und Verm\\u00f6genssch\\u00e4den auf Vorsatz und grobe Fahrl\\u00e4ssigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erf\\u00fcllung die ordnungsgem\\u00e4\\u00dfe Durchf\\u00fchrung des Vertrags \\u00fcberhaupt erst erm\\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\\u00e4\\u00dfig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschr\\u00e4nkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Eigent\\u00fcmers und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erf\\u00fcllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Nutzers nach \\u00a7\\u00a7 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Eigent\\u00fcmers vorliegt. \\u00a7 536d BGB bleibt unber\\u00fchrt.<\\\/p>\\n\n\n<p>Schadenersatzanspr\\u00fcche des Nutzers gegen\\u00fcber dem Eigent\\u00fcmer aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende M\\u00e4ngel am Fahrzeug sind ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Sollte das Fahrzeug bei Reiseantritt, z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verf\\u00fcgbar sein, wird der Eigent\\u00fcmer ein anderes Fahrzeug - nach M\\u00f6glichkeit - zur Verf\\u00fcgung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Nutzer das Recht zur sofortigen K\\u00fcndigung des Nutzungsvertrages. In diesem Falle erh\\u00e4lt der Nutzer das Nutzungsentgelt umgehend zur\\u00fcck. Schadenersatzanspr\\u00fcche des Nutzers hieraus gegen\\u00fcber dem Eigent\\u00fcmer sind ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer erkl\\u00e4rt sich einverstanden, dass seine pers\\u00f6nlichen Daten vom Eigent\\u00fcmer gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechendem Umfang zul\\u00e4ssig, wenn im Nutzungsvertrag falsche Angaben gemacht werden, das Fahrzeug nicht vereinbarungsgem\\u00e4\\u00df genutzt oder zur\\u00fcckgegeben wird, Anspr\\u00fcche des Eigent\\u00fcmers nicht ordnungsgem\\u00e4\\u00df erf\\u00fcllt werden oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Nutzer oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>12. Ortungsger\\u00e4te<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>Der Nutzer erkl\\u00e4rt sich damit einverstanden, dass Ortungsger\\u00e4te (GPS) zum Diebstahlschutz in den Fahrzeugen durch den Vermieter eingebaut werden.<\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<p><\\\/p>\\n\n\n<h3>13. Schlussbestimmungen<\\\/h3>\\n\n\n<p><strong> <\\\/strong><\\\/p>\\n\n\n<p>\\u00c4nderungen und Erg\\u00e4nzungen des abgeschlossenen Nutzungsvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung die auch durch wechselseitige Telefaxe erfolgen kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht erm\\u00e4chtigt, \\u00c4nderungen bereits abgeschlossener Vertr\\u00e4ge oder Abweichungen von diesen Nutzungsvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche \\u00c4nderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Gesch\\u00e4ftsf\\u00fchrung gem\\u00e4\\u00df Satz 1 best\\u00e4tigt worden sind.<\\\/p>\\n\n\n<p>Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im \\u00dcbrigen wirksam.<\\\/p>\\n\n\n<p>Ist der Nutzer ein Unternehmer i. S. v. \\u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \\u00f6ffentlichen Rechts oder ein \\u00f6ffentlich- rechtliches Sonderverm\\u00f6gen, wird als ausschlie\\u00dflicher Gerichtsstand der Gesch\\u00e4ftssitz des Eigent\\u00fcmers f\\u00fcr alle Anspr\\u00fcche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegen\\u00fcber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\\u00f6hnlichen Aufenthaltsort au\\u00dferhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Eigent\\u00fcmer darf jedoch auch in diesen F\\u00e4llen, nach seiner Wahl, den Nutzer auch an dessen Sitz verklagen.<\\\/p>\\n\n\n<table>\\n\n\n<tbody>\\n\n\n<tr>\\n\n\n<td width=\\\"75\\\"><\\\/td>\\n<\\\/tr>\\n\n\n<tr>\\n\n\n<td><\\\/td>\\n\n\n<td><\\\/td>\\n<\\\/tr>\\n<\\\/tbody>\\n<\\\/table>\\n\n\n<p>Allgemeine Gesch\\u00e4ftsbedingungen \\\/ Nutzungsbedingungen Stand 19.04.2021<\\\/p>\"}},{\"type\":\"button\",\"props\":{\"grid_column_gap\":\"small\",\"grid_row_gap\":\"small\",\"margin\":\"default\",\"text_align\":\"right\"},\"children\":[{\"type\":\"button_item\",\"props\":{\"button_style\":\"default\",\"icon_align\":\"left\",\"content\":\"Zur\\u00fcck zur Startseite\",\"link\":\"http:\\\/\\\/camper-here-we-go.de\\\/\"}}]}]}]}]}],\"version\":\"2.5.8\",\"type\":\"layout\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur\u00fcck zur Startseite Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \/ Nutzungsbedingungen (Wohnmobile TB) Stand 20.04.2021 1. 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